Setzt Ihr Architekt besondere Wünsche bei der Gestaltung des Leistungsverzeichnisses um? Und wie beschaffen Sie überhaupt Planungsleistungen? Nach unserer Erfahrung lohnt sich vergaberechtliche Beratung vom Fachanwalt. Vorher. Damit Sie später nicht das Nachsehen haben.
Fachanwälte für Vergaberecht
✓ Rechtssichere Verfahrensgestaltung
✓ Langjährige Erfahrung
✓ Bundesweite Tätigkeit
✓ Kurzfristige, klare Antworten
Sie sind öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber? Dann sind Sie hier richtig.
Wir sind Fachanwälte für Vergaberecht - für Ihre Vergabestelle!
✓ rechtssicher
✓ zügig
✓ erfahren
✓ freundlich

Dr. Christoph Kins
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
Ronny Lohmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für VergaberechtWir haben Ihren Einkauf im Blick – als Fachanwälte für Vergaberecht.
Unsere Leistungen für Ihr Haus:
✓ Nachprüfungsverfahren und Bieter-Rügen
✓ Abwehr von Schadensersatz nach Vergabefehler (v.a. entgangener Gewinn)
✓ Verfahrensbegleitung, Wettbewerbsbetreuung
✓ Angebots-, Nachtrags- und Behinderungsmanagement
✓ Bearbeitung von Bieterfragen
✓ Durchsetzung von Rechten aus öffentlichen Aufträgen
✓ Rechtsgutachten, Dauerberatung zu Vergabe- und Vertragsrecht
✓ Schulung und Training zu Vergabe- und Vertragsrecht
FAQ
Ja, sogar vorzugswese. Abante versteht sich als Ihr Projektpartner. Dies beinhaltet die umfassende Rechtsberatung z.B. in ITK- und Bauprojekten: Fördermittel sind einzuwerben und müssen ordnungsgemäß verwendet werden. Steuerungs- und Planungsleistungen müssen ausgeschrieben und Verträge aller Art erstellt werden. Wir erarbeiten Ihre Vergabearchitektur, gleisen Ihre Verfahren auf und führen die Verfahren auch gerne für Sie durch. Ebenso gut verstehen wir uns darauf, Nachträge abzuwehren oder auch Beihilfen anzumelden. Das alles gehört zu Ihrer Beschaffung und ist unsere Herausforderung. Denn über allem steht das gemeinsame Ziel: Ihr Projekt verwirklichen!
Unsere Mandanten kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und auch aus dem Ausland. D.h., wir reisen viel und gerne. Für unsere Mandanten sind wir immer erreichbar. Persönlich und direkt. Wir treten dementsprechend vor allen Vergabekammern und OLG-Senaten im gesamten Bundesgebiet auf. Unsere Mandanten profitieren davon: Wir kennen die regionalen Besonderheiten und haben zugleich den übergreifenden Blick, wie es andernorts gehandhabt wird.
Auch wenn der Name so klingen mag: Die Auftragsberatungsstellen sind keine staatlichen Einrichtungen. Sie werden nicht im allgemeinen, übergeordneten Interesse tätig. Vielmehr befinden sie sich unmittelbar oder mittelbar in der Trägerschaft der Industrie- und Handels- und der Handwerkskammern. Auch arbeiten dort keine Fachanwälte, sondern juristisch mehr oder minder gebildete Laien, Architekten, Ingenieure etc. Rechtsberatung können und dürfen sie dementsprechend auch nicht erbringen, denn das verstieße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Für eine erste Orientierung oder in leichten Fällen kann man sich an die Auftragsberatungsstelle wenden. In allen anderen Fällen empfehlen wir die fachanwaltliche Begleitung. Wer Nummer sicher will, sollte auch auf Nummer sicher gehen.