Fernwärme
Wärmecontracting kennt wohl jeder Geschäftsführer und jeder Vorstand in der Wohnungswirtschaft. Die Erfahrungen damit sind ebenso vielschichtig. Im optimalen Fall generiert man mittels Wärmecontracting eine moderne Lösung, Quartiere und Gebäude kostensparend mit Energie zu versorgen.
Losgelöst von alledem scheitern die allermeisten – durchaus erfolgversprechenden – Projekte bereits schon daran, dass der potentielle Kunde nicht einfach „beginnt“. Die Gründe dafür sind aus der Perspektive der Verantwortlichen überwiegend nachvollziehbar (mangelnde Kernkompetenz, fehlendes Personal, fehlendes Know-How, vermeintlich unzureichende finanzielle Eigenmittel, Sorge um Nachhaltigkeit der Versorgung).
Worum es geht
Wir wollen mit Ihnen erreichen, dass
- dauerhaft mindestens 15 % der aktuellen Kosten für die Wärmeversorgung eingespart werden (immer im Vergleich zum bisherigen Versorger und immer auf der Grundlage der jeweils aktuellen „Preise/Kosten“),
- die Einsparung nicht zu Lasten der Qualität und die Versorgungssicherheit erfolgt,
- die Klärung zu ggf. bereits akuten Fragen zu Verantwortlichkeiten/Kosten/ Grundstücksmitbenutzungskonstellationen des vorhandenen Netzes/vorhandener Wärmeversorgungsanlagen integraler Bestandteil der zukünftigen Konzeption ist,
- Eigenmittel nicht benötigt werden,
- die Versorgung auf der Grundlage eines dem Stand der Technik gerecht werdenden ganzheitlichen Konzeptes erfolgt, welches auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist,
- alle auftretenden Rechtsfragen (mietrechtliche, energierechtliche, öffentlich- rechtliche, fördermittelrechtliche, vergaberechtliche und vertragsrechtliche) kompetent und interessenorientiert bearbeitet werden,
- auf Wunsch auch „der grüne Aspekt“ nachhaltig beachtet wird,
- Ihre Innovationswünsche aufgegriffen werden.
Was wir für Sie tun können
Gerne übernehmen wir das juristische Projektmanagement für Sie und begleiten Sie in der Projektentwicklung. Dies umfasst insbesondere die Erstellung aller Verträge, aber auch die Einordnung in vergabe-, beihilfen- und zuwendungsrechtliche Zusammenhänge sowie die vorbereitende insbesondere öffentlich-rechtliche Rechtsberatung.