Grundsatzfragen/Gutachten
Wir erstatten Gutachten und klären Grundsatzfragen für Sie. Mit der nötigen wissenschaftlichen Fundierung und Strenge. Aber auch mit klarem Blick für die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten.
Was wir für Sie tun können
Auftraggeber kommen insbesondere in den folgenden Fällen auf uns zu mit der Bitte, ein Gutachten oder einen ausführlicheren Vermerk zu erstellen:
- Vergabefreiheit von Vertragsübernahmen, Vertragsverlängerungen und Vertragsänderungen
- Anwendbarkeit des Vergaberechts im Allgemeinen
- Vorliegen eines Ausnahmetatbestands vom Vergaberecht, insbesondere Inhouse-Vorschriften
- Bestehen einer Schadensersatzpflicht von Organen des Auftraggebers
- Rechtliche Vorgaben für eine sinnvolle Neuregelung der Aufbau- und Ablauforganisation der Vergabestelle
- Rechtliche Anforderungen an die Gründung einer gemeinsamen Vergabestelle