Vergabestreit/Vergabenachprüfungsverfahren

Ein Bieter leitet gegen Ihr Haus ein Nachprüfungsverfahren ein. Die Chancen, vor der Vergabekammer als Auftraggeber zu obsiegen, sind sehr gut. Statistisch betrachtet, gewinnt der Auftraggeber in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle. Sie können sich also getrost selbst vertreten oder auf den bekannten, bewährten Anwaltskollegen zurückgreifen, der Sie schon in der Vergangenheit erfolgreich vertreten hat.

Darum wir

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen Sie Ihr Verteidigungsverhalten überdenken sollten. Und zwar

  • wenn der angreifende Bieter wirklich professionell vertreten wird,
  • wenn Sie keine Zeit durch langwierige Vergabenachprüfungsverfahren zu verlieren haben,
  • wenn Sie sich ausnahmsweise einmal nicht sicher sind, dass die Angelegenheit klar zugunsten Ihres Hauses ausgehen wird.

Wir verfügen über tiefgehende Prozesserfahrung in zahlreichen Bundesländern. Wir bearbeiten das Nachprüfungsverfahren ganzheitlich, also nicht nur im Hinblick auf das konkrete Verfahren, sondern auch in Nebenfragen (z.B. Aufhebung, Zuschlagsgestattung). Wir sind nicht nur Ihr Ansprechpartner, sondern Ihr anwaltlicher Vertreter, Sparring-Partner, Bote, Blitzableiter. Wir schützen Sie insbesondere auch vor persönlichen Angriffen.

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