Vergaberecht für Bieter

Fachanwälte für Vergaberecht

✓ Erfolgsquote 75%+
✓ Langjährige Erfahrung
✓ Bundesweit tätig
✓ Reaktionsschnell

Sie sind Bieter oder Bewerber in öffentlichen Vergabeverfahren? Dann sind Sie hier richtig.

Wie Sie den Zuschlag in Vergabeverfahren und Ausschreibungen erhalten und Ihren Vertrag behalten ...

✓ rechtssicher
✓ ohne Nächte am Schreibtisch
✓ zu guten Bedingungen

VgV VOB/A GWB

Dr. Christoph Kins

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
Lohmann-1

Ronny Lohmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

Wir haben Ihren Auftrag im Blick – als Fachanwälte für Vergaberecht.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen:

✓ Nachprüfungsverfahren und Bieter-Rügen
✓ Schadensersatz nach Vergabefehler (v.a. entgangener Gewinn)
✓ Verfahrensbegleitung
✓ Angebots-, Nachtrags- und Behinderungsmanagement
✓ Bieterfragen
✓ Durchsetzung von Rechten aus öffentlichen Aufträgen
✓ Bieterkooperationen
✓ Schulung und Training
✓ Juristische Marktbearbeitung
✓ Selbstreinigung und Vergabesperre

350+

Vergabeverfahren

110+

Mandanten im Vergaberecht

50% +

gewonnene Nachprüfungsverfahren für Bieter

FAQ

Kennt Ihr Vertriebler die wichtigsten vergaberechtlichen Vorschriften? Nach unserer Erfahrung lohnt sich vergaberechtliche Beratung vom Fachanwalt. Vorher. Damit Sie später nicht das Nachsehen haben.

Ja, sogar vorzugswese. Abante versteht sich als Ihr Projektpartner. Dies beinhaltet die umfassende Rechtsberatung z.B. in ITK- und Bauprojekten. Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus Verträgen genauso wie im Vergabeverfahren. Wenn Sie mit anderen Unternehmen rechtssicher zusammenarbeiten wollen oder Streit mit Ihrem General- oder Nachunternehmer haben, rufen Sie uns einfach an.

Unsere Mandanten kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und auch aus dem Ausland. D.h., wir reisen viel und gerne. Für unsere Mandanten sind wir immer erreichbar. Persönlich und direkt. Wir treten dementsprechend vor allen Vergabekammern und OLG-Senaten im gesamten Bundesgebiet auf. Unsere Mandanten profitieren davon: Wir kennen die regionalen Besonderheiten und haben zugleich den übergreifenden Blick, wie es andernorts gehandhabt wird.

Wir gehen in 4 Schritten vor:

(1) Unverbindliche kostenfreie Erstberatung: in der Regel per Telefon, Konfliktcheck durch uns, erste Orientierung für Bieter.

(2) Mandatserteilung.

(3) Fristenfeststellung, Handlungsmöglichkeiten im Überblick, Kostenschätzung, Hinweis bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit.

(4) Nur nach Rücksprache und Freigabe durch Bieter: Vertragliche Maßnahmen, Rüge- und Frageschreiben, Nachprüfungsantrag, Erlassantrag einstweilige Verfügung, Aufforderungsschreiben etc.

Auch wenn der Name so klingen mag: Die Auftragsberatungsstellen sind keine staatlichen Einrichtungen. Sie werden  nicht im allgemeinen, übergeordneten Interesse tätig. Vielmehr befinden sie sich unmittelbar oder mittelbar in der Trägerschaft der Industrie- und Handels- und der Handwerkskammern. Auch arbeiten dort keine Fachanwälte, sondern juristisch mehr oder minder gebildete Laien, Architekten, Ingenieure etc. Oft wird auch und gerade das Auftraggeber-Interesse sehr im Blick behalten; das jedoch ist nicht notwendigerweise identisch mit Ihrem Interesse. Rechtsberatung können und dürfen sie dementsprechend auch nicht erbringen, denn das verstieße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Für eine erste Orientierung oder in leichten Fällen kann man sich an die Auftragsberatungsstelle wenden. In allen anderen Fällen empfehlen wir die fachanwaltliche Begleitung. Wer Nummer sicher will, sollte auch auf Nummer sicher gehen.

Referenzen

Anwalt Vergaberecht

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    Abantiare heißt Voranbringen. Wir bringen Vergaben voran.

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