Vergabehaftung/Schadensersatz

Ein Anspruch auf Schadensersatz kommt in unterschiedlichen Situationen in Betracht. Anknüpfungspunkt sind stets Vergaberechtsverletzungen. Stellen Sie sich sodann die folgenden Fragen:

Sie haben auf dem 2. Platz gelegen, wurden aber zu Unrecht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen?

Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, Sie haben jedoch auf Platz 1 der Wertungsreihenfolge gelegen?

Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, und Sie wissen nicht genau, wie Ihr Angebot platziert war. Sie vermuten eine gute, aussichtsreiche Platzierung?

Was wir für Sie tun können

In all diesen Fällen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir gehen dabei in 3 Schritten vor:

(1) Informationsbeschaffung: Wer Schadensersatz geltend machen will, braucht Informationen. Wir helfen Ihnen dabei, diese zu erlangen.

(2) Auswertung: Gemeinsam mit Ihnen werten wir die erlangten Informationen aus. Wir ermitteln wirtschaftliche Schäden unter Beachtung der Rechtsprechung.

(3) Geltendmachung und Durchsetzung: Wenn Schritt (2) positiv verlaufen ist, machen wir Ihren Schadensersatzanspruch außergerichtlich geltend. Notfalls setzen wir ihn mit der Hilfe der Gerichte durch.

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