Mit der Pflicht zur Datenübermittlung zur Vergabestatistik ab dem 01.10.2020 kommt auf alle Vergabestellen mit der Einrichtung einer Berichtsstelle ein nicht unerheblicher Mehraufwand zu. Wir erklären Ihnen in wenigen Schritten, was Sie nun zu beachten haben, um somit Ihre zeitliche Zusatzbelastung zu verringern. Womit anfangen Zunächst gilt es zu unterscheiden, welches Meldeverfahren für Sie in...