Darum Wir - abante Rechtsanwälte

Ein anwaltlicher Dienstleister im Vergaberecht darf keine One-Man-Show sein. Das mag eine Zeitlang bei der Dauerberatung per Telefon, der Erstellung kleinerer Vermerke oder orientierenden Gesprächen funktionieren. Spätestens wenn ein Vergabeverfahren unter Druck gerät, Unterlagen rasch erstellt oder eine Vergabeakte zeitnah durchgesehen werden muss, stößt das Konzept der „One-Man-Show“ an seine Grenzen. Ebenso wenig zielführend: Ein Vergaberechtsspezialist und eine Reihe anwaltlicher oder nicht-anwaltlicher „scheuer“ Zuarbeiter in der Kanzlei. Mit wem sprechen Sie eigentlich, wenn der Spezialist erkrankt ist?

Wir arbeiten immer im Team. Jeder Partner kennt die Vergaben des jeweils anderen. Jeder ist Fachanwalt für Vergaberecht.

Viele Großkanzleien ziehen sich aus dem Vergabewesen zurück. Das hat zwei Gründe. Die Spezialisierungsanforderungen sind einerseits so stark gestiegen, dass sie von vielen Großkanzleien nicht mehr bewältigt werden können. Andererseits haben die Stundensätze so stark nachgelassen, dass sich die aus unserer Sicht übersteigerten Renditeerwartungen mancher Großkanzleien nicht mehr auf Kosten der öffentlichen Hand verwirklichen lassen.

Wir vermeiden die Anonymität der Großkanzlei. Ihr Beschaffer bzw. Vertriebler hat die Handy-Nummer des zuständigen Partners. Es wird immer mitgeteilt, wer was bearbeitet. Zugleich rechnen wir nicht jede Minute ab. Ein Telefonat, das 3 Minuten dauert – dauert 3 Minuten und taucht auf keiner Rechnung auf.

Wir machen kein Private Equity, wir sind keine Heuschrecken-Berater. Wir empfinden es als Privileg, an spannenden Projekten der öffentlichen Hand mitzuarbeiten und gelegentlich die Rechte von Bietern und Bewerben durchzusetzen.

Der Mandant ist König. Und ein König bettelt nicht um Zuarbeit. Auch wir verspäten uns manchmal oder können nicht mehr über den Schreibtisch blicken, weil sich die Akten stapeln. Aber Sie können sich darauf verlassen: Wir haben immer Ihr Gesamtprojekt im Blick, beachten Ihre zeitlichen Vorgaben und kommunizieren offen und klar, wenn es mal etwas länger dauert. Zugleich sind wir schnell in der Bearbeitung. Was uns dazu befähigt? Unsere enge Spezialisierung. Wir toben uns nicht hier und dort aus, wir sind Vergabefachanwälte.

Unsere Mandanten kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und auch aus dem Ausland. Ihr Vorteil: Wir sind keinem regionalen Geklüngel verhaftet, sondern ganz und ausschließlich in Ihrem Interesse tätig. Wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, sagen wir es Ihnen, und zwar bevor Sie uns beauftragen. Ihr weiterer Vorteil: Wir kennen auch andere Vergabepraktiken als die lokalen und bringen unsere Kenntnisse ein. Zu Ihrem Nutzen.

Zahlreiche im Vergaberecht tätigen Anwälte waren noch nie in ihrem Leben vor dem Amtsgericht. Viele erinnern sich an ihre letzte landgerichtliche Verhandlung – vor 3 oder 4 Jahren. Auch Nachprüfungsverfahren sind für viele Kollegen eine Seltenheit. Die für den Fachanwaltstitel nötige Zahl klauben Sie sich mühsam zusammen.

Wir sind demgegenüber prozesserfahren. Wir können daher besonders gut einschätzen, wie sich ein kritischer Fall entwickeln wird. Nicht nur Nachprüfungsverfahren sind uns vertraut. Auch das dazugehörige Vertragsrecht kennen wir. Und zwar insbesondere in seiner prozessualen Durchsetzung. 500seitige Verträge gibt es mit uns in der Regel nicht. Weil solche Verträge nicht justiziabel sind.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten einseitig und in deren Interesse. Wir sind parteilich. Dazu verpflichtet uns unsere Berufsordnung. Aber das ist nur die Grundlage. Unsere Kontakte bei Auftraggeber, Bietern und Zuwendungsempfänger können sich nicht nur auf unsere Parteilichkeit verlassen. Sondern auch auf unsere uneingeschränkte Loyalität.

Das Vergabewesen ist schillernd und vielgestaltig. Wer behauptet, in jedem Vergabesegment fit zu sein, sagt die Unwahrheit. Andererseits kennen wir sämtliche grundlegenden Spielregeln, bilden uns laufend fort und sind in ständigem Austausch mit Fachleuten und Anwaltskollegen. Wir veranstalten selbst Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen für Kollegen und die öffentliche Hand, publizieren wissenschaftlich im Vergaberecht und verfügen über ein Netzwerk, das uns manche Fragen besser beantwortet als jeder Gesetzeskommentar. Vieles kennen wir, nicht alles. Wenn etwas neu für uns ist: Wir sind es gewohnt, uns einzuarbeiten – in neue Branchen und in neue Vergabebereiche. Dabei profitieren wir von unseren Kenntnissen und Erfahrungen aus eng benachbarten Gebieten.

Abantiare heißt Voranbringen. Wir bringen Vergaben voran.

Vergaberecht für Auftraggeber, Bieter und Zuwendungsempfänger