Zuwendungswiderruf
Nach den ANBest-I, -P, -G und -K müssen Fördermittel vergaberechtskonform ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass bei der Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen das Vergaberecht beachtet werden muss. Verstöße gegen diese Vorgabe sind folgenreich. Bei Nichtbeachtung ist der Zuwendungsgeber berechtigt, wenn nicht sogar verpflichtet, den Zuwendungsbescheid zumindest teilweise aufzuheben und die Zuwendung zurückzufordern.
Beträchtliche wirtschaftliche Folgen
Dies kann sehr belastende Folgen für den Zuwendungsempfänger haben. Das Geld ist bereits ausgegeben, er muss es jedoch zurückzahlen. Noch dazu stellen sich häufig Haftungsfragen. So war die Vergabestelle bzw. der Geschäftsführer bzw. der Vorstand kraft Anstellungs- bzw. Arbeitsvertrags möglicherweise dazu verpflichtet, die Fördermittel vergaberechtskonform zu verwenden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Schadensersatzansprüchen führen. Mit entsprechenden Ansprüchen sieht sich auch manch ein Projektsteuerer konfrontiert.
Vertrauensschutz, Entscheidungsfrist, Ermessen
Die Bewilligungsbehörde muss allerdings ihrerseits eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben beachten. Sie ist Fristenanforderungen unterworfen. Auch hat sie ein Ermessen, das sie – rechtsfehlerfrei – ausüben muss. Ferner ist in der Sache selbst oftmals vieles unklar. Ein Beispiel: Sind etwaige Dokumentationsfehler angesichts der Abellio-Rechtsprechung des BGH noch heilbar? Liegt tatsächlich ein Verstoß gegen den Losteilungsgrundsatz vor? Handelt es sich nicht doch um eine ausnahmsweise zulässige Direktvergabe?
Fachkanzlei Vergaberecht für Zuwendungswiderrufe
In der Verwendungsnachweisprüfung werden häufig die Vergabeverfahren untersucht. Um dem Zuwendungsgeber – und den manchmal übersteigerten Anforderungen – Paroli bieten zu können, brauchen Sie Experten für Vergaberecht. Wir zählen uns dazu – und möchten Ihnen gerne helfen.
Referenzen
Schauen Sie sich gerne unsere Referenzen näher an. Sie vermitteln uns das Erfahrungswissen, das es in kritischen Widerrufsfällen braucht, um die Rückforderung von Fördermitteln zurückzuweisen.